Erstellung von Energieausweisen: So verkaufen und vermieten Sie rechtssicher

Energieausweis

Mit dem 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Nach der neuen Verordnung sind Sie als Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, den Energieausweis bereits bei der Besichtigung des Objektes unaufgefordert vorzulegen. Darüber hinaus legen Interessenten zunehmend Wert auf die Energiebilanz eines Gebäudes.

Grosser Immobilienberatung hat diesbezüglich vorgesorgt und bietet in Zusammenarbeit mit fachkundig ausgebildetem Personal unserer Region die Ausstellung von Energieausweisen für Wohnimmobilien, gemischt genutzten Immobilien oder reiner Gewerbeimmobilien an. Damit können Sie sorgenfrei und rechtssicher verkaufen oder vermieten. Steht die Erstellung des Energieausweises in Zusammenhang mit einer Objektvermittlung, erhalten Sie den Energiepass sogar kostenfrei von uns!

Wissenswertes für Eigentümer

Soll ein Gebäude verkauft oder vermietet werden, muss auch eine kommerzielle Anzeige über entsprechende Pflichtangaben zum Energieausweis verfügen. Der Energieausweis muss also ca. 2 bis 3 Wochen im Voraus beantragt werden.

Pflichtangaben (für Wohngebäude) bei Immobilienanzeigen nach § 16a EnEV

  • Art des Energieausweises (Energieverbrauch oder Energiebedarf)
  • Energiekennwert für das Gebäude
  • Wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Wer diese Anforderungen in Anzeigen (Internet/Presse) nicht erfüllt, handelt
ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro bestraft werden.

Zweck des Energieausweises

Mit dem Energieausweis können interessierte Käufer und Mieter schnell erkennen, wie energieeffizient ein Gebäude ist und ob es viel oder wenig Heizenergie verbraucht (Energieeffizienzklasse von A+ bis H). Außerdem enthält er allgemeine Angaben zum Gebäude sowie Beheizungsart, Art der Belüftung usw. Potenzielle Käufer können am Energieausweis zusätzlich erkennen, welche Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ratsam wären (jedoch nicht verpflichtend sind).

Arten von Energieausweisen

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird anhand des tatsächlichen Verbrauchs der Nutzer des Gebäudes erstellt. Dabei werden u.a. die Daten für Heizung und Warmwasser in den letzten 3 Jahren berücksichtigt. Dieser Wert hat eine niedrige Aussagekraft, weil er durch das Verhalten der Nutzer stark subjektiv ist.

Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der jährliche Energiebedarf des Gebäudes anhand der Gebäudeeigenschaften berechnet (z.B. Abmessungen und Wärmedurchlasswiderstand). Durch die Berücksichtigung der baulichen Beschaffenheit weist er hohe Objektivität auf.

Welche Art von Energieausweis für Sie die beste Wahl ist, hängt ab von:

  • Immobilienart (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus)
  • Baujahr bzw. Modernisierungsstandard
  • Verwendungszweck (Verkauf oder Vermietung, Gutachten, Energieeinsparung)

Unverbindliche Beratung

Sie haben Fragen zur Erstellung des Energieausweises oder zu unserer Arbeit? Wir beraten Sie gern persönlich, weil Ihr Vertrauen bei uns zu Hause ist.

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