Verbraucherinformation

Für unsere Kunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB sowie Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung

Der Maklervertrag verpflichtet die Grosser Immobilienberatung GmbH zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder zur Vermittlung eines Vertrages (z. B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) über eine Immobilie (z. B. unbebautes/bebautes Grundstück) als Gegenleistung für die Zahlung des Maklerhonorars („Maklercourtage“) durch den Maklerkunden. Die Grosser Immobilienberatung GmbH wird durch den Maklervertrag zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dies beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Bestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag, d.h. ohne Ausschließlichkeit in der Beauftragung des Maklers, erfüllt die Grosser Immobilienberatung GmbH ihre allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Bestandes (Bestandsdatei) ausgerichtet ist, ohne hierbei eine Verpflichtung zu werblichen Aktivitäten zu haben.

2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden

Grosser Immobilienberatung GmbH
Geschäftsführer: Sven Grosser
Handelsregister: HRB 31109; Amtsgericht Chemnitz
UST-ID: DE 312 702 971
Genehmigung nach § 34 c GewO:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Sachgebiet Polizei und Gewerberecht
Paulus-Jenisius-Str.24
09456 Annaberg-Buchholz

Sitz der Gesellschaft:
Gartenstraße 06
08289 Schneeberg

Zustellanschrift:
Gartenstraße 06
08289 Schneeberg

Kontakt:
Tel. 03772 3826767
Mobil: 0173 3644712
Fax: 03222 9851568
E-Mail: erzgrosser-immobilien.de

3. Versicherungen und Verbände

- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Bürohaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung

Versicherer:
- Gothaer Versicherungsbank VVaG Hauptverwaltung, 50598 Köln
- DEBEKA - Hauptverwaltung, 56058 Koblenz

Mitgliedschaften/Verbände:
- Immobilienverband Deutschland (IVD)

4. Maklercourtage

Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

5. Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Die Grosser Immobilienberatung GmbH beginnt unverzüglich nach Abschluss des Maklervertrages mit der Erbringung der von ihr geschuldeten Dienstleistung. Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages) oder bis zum Wirksamwerden einer Kündigung des Maklervertrages erbracht.

6. Laufzeit des Maklervertrags

Die Laufzeit des Maklervertrages und dessen Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der individuell geschlossenen Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen.

Stand September 2020